BGH - Beschluß vom 11.01.2007
IX ZB 85/05
Normen:
InsO § 270 § 34 Abs. 1 § 26 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 18.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 86 T 49/05
AG Berlin-Charlottenburg, vom 22.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 101 IN 2808/04

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

BGH, Beschluß vom 11.01.2007 - Aktenzeichen IX ZB 85/05

DRsp Nr. 2007/3013

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

»Die Ablehnung der Eigenverwaltung kann nicht im Wege der sofortigen Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Fehlens einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse angefochten werden.«

Normenkette:

InsO § 270 § 34 Abs. 1 § 26 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe: