Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 06.08.2012 -
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach Aufnahme des Verfahrens durch den beklagten Insolvenzverwalter der vormaligen Beklagten (...., fortan kurz: Schuldnerin) über die Feststellung der Unwirksamkeit eines Arbeitsvertrages und einer Kündigung.
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