Der Streitwertbeschluss der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Der Streitwert für den Rechtsstreit in I. Instanz wird für die Zeit bis einschließlich 14.04.2020 auf 349.068,24 €, für die Zeit vom 15.04.2020 bis einschließlich 27.01.2022 auf 356.558,24 € und für die Zeit ab dem 28.01.2022 auf 403.318,76 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Beklagten zu 1. wird zurückgewiesen.
I.
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