BFH - Urteil vom 27.09.2017
XI R 9/16
Normen:
AO § 166; InsO § 174, § 175, § 176, § 178, § 184 Abs. 2 Satz 1, § 201 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; InsO a.F. § 184 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 259, 221
BStBl II 2018, 515
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2710/13

Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung im Verfahren wegen Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz einer GmbH

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen XI R 9/16

DRsp Nr. 2017/16406

Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung im Verfahren wegen Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz einer GmbH

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. März 2016 14 K 2710/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 166; InsO § 174, § 175, § 176, § 178, § 184 Abs. 2 Satz 1, § 201 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; InsO a.F. § 184 Satz 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war seit Gründung der X GmbH (GmbH) im Jahr 2000 deren Geschäftsführerin.