I.
Der Antragsteller wehrt sich gegen seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für (teilweise verspätet) angemeldete aber nicht abgeführte Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Umsatzsteuer nebst Säumniszuschlägen für die in Insolvenz gefallene A- & Co. KG (KG). Über das Vermögen der KG, deren persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer der Antragsteller war, ist am 14. Juni 2000 das vorläufige und am 1. September 2000 das Regel-Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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