I.
Der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögens des V."D. D." nimmt nach Insolvenzanfechtung die Beklagte auf Rückzahlung von 25.398,35 EUR in Anspruch.
Am 25.12.2002, dem Beginn des dem Insolvenzantrag vorangehenden Monats, war das Konto des Schuldners bei der Beklagten mit 25.398,35 EUR im Soll. In der Folgezeit wurden regelmäßig Zahlungseingänge, vor allem Lohnkostenzuschüsse des Arbeitsamts, insgesamt 113.463,91 EUR gutgeschrieben, davon allein in der der Zeit vom 09. bis 15.01.2003 93.898,04 EUR. Außer der Abbuchung von Kontoführungskosten mit einem Gesamtbetrag von 204,11 EUR wurde das Konto wie folgt belastet:
03.01.2003 757.27 EUR
09.01.2003 457,60 EUR
15.01.2003 82.769,25 EUR
16.01.2003 124,80 EUR
124,80 EUR
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