Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt dazu verpflichtet ist, die an den Insolvenzschuldner bereits ausgekehrten Einkommensteuern 2003 und 2004 erneut, und zwar an den Kläger als im Verbraucherinsolvenzverfahrens bestellter Treuhänder über das Vermögen des Insolvenzschuldners, auszuzahlen.
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