Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. April 2012 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde: 65.673,97 €.
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