Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 11. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Die Gegenvorstellung der Beklagten ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
1. Es verbleibt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Gegenvorstellung bei der Festsetzung des Streitwertes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf die Gebührenstufe bis 20.450.000 €.
a) Der Wert des bezifferten Widerklageantrages beläuft sich auf 56.656,70 €.
b) Neben dem Klageantrag auf Zahlung von 4.858,78 € als Versicherungsleistung für einen Kaskoschaden auf Grundlage des Flottenversicherungsrahmenvertrages verlangt die Klägerin die Feststellung, dass dieser Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit bestand und wirksam war. Dieser Klageantrag ist mit 20.356.806,28 € zu bewerten:
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