Übersicht: Prüfung und Berücksichtigung der Insolvenzforderungen

Übersicht: Prüfung und Berücksichtigung der Insolvenzforderungen

 

Angemeldete Forderung ist

 

bereits durch vollstreckbaren Titel festgestellt

 

bisher nicht durch Titel festgestellt

 

Anspruch wird bestritten von

 

Insolvenz­-verwalter

 

anderem Gläubiger

 

Schuldner

 

Insolvenz-verwalter

 

anderem Gläubiger

 

Schuldner

 

Wirkung des Widerspruchs

 

Forderung gilt als festgestellt und nimmt am Verfahren teil

 

Forderung gilt nicht als festgestellt

 

Forderung gilt als festgestellt

 

Forderung nimmt so lange an den Verteilungen teil, als durch Widerspruch nicht im Rahmen einer Feststellungsklage für begründet erklärt wird

 

gegenüber Schuldner gilt der Titel

 

Teilnahme an den Verteilungen erst nach Beseitigung des Widerspruchs

 

Forderung nimmt an Verteilung teil

 

Durchsetzung des Widerspruchs/der Forderung

 

gegen titulierte Forderung muss Widersprechender Klage erheben

 

Schuldner hat keine Möglichkeit

 

Gläubiger der Forderung muss Klage auf Feststellung erheben

 

Gläubiger kann Schuldner verklagen

 

Wirkung nach Beendigung des Verfahrens

 

Gläubiger hat gegen Schuldner ohnehin bereits einen Vollstreckungstitel durch Tabelle ersetzt

 

Auszug aus der Tabelle gilt als Vollstreckungstitel

 

Tabelle gibt keinen Titel