Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter

 

 

 

Amtsgericht ...

- Vollstreckungsgericht -

Straße, Hausnr./Postfach

 

PLZ Ort

 

Es wird

beantragt,

den nachfolgend entworfenen Beschluss zu erlassen sowie die Zustellung zu vermitteln und zwar an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO.

Die notwendige Anzahl von Durchschlägen ist beigefügt.

Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsanwalts beantragt. Die Erklärung über die Vermögensverhältnisse des Gläubigers ist beigefügt.

Der Gläubiger ist - nicht - zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Sollte das angegangene Gericht nicht zuständig sein, wird die Abgabe an das zuständige Gericht beantragt und um eine entsprechende Mitteilung gebeten.

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Ort, Datum

Unterschrift

 

 

 

 

Amtsgericht ...

- Vollstreckungsgericht -

Straße, Hausnr./Postfach

 

PLZ Ort

 

Geschäftsnummer: ...

Dem Gläubiger ist Prozesskostenhilfe - nicht - bewilligt (§ 114 ZPO).

PFÄNDUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS

in der Zwangsvollstreckungssache

...

- Gläubiger -

vertreten durch

...

gegen

...

- Schuldner -

Der Gläubiger kann von dem Schuldner nach dem vollstreckbaren ...beanspruchen:

Hauptforderung/Forderung entsprechend anliegender Aufstellung

...

...% Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...

...