Übersicht: Zwangsversteigerung und Insolvenz |
Einstellung
der Zwangsversteigerung (§ |
Ausgangsfall: Zwangsversteigerung
wird betrieben durch dinglichen Gläubiger (abgesonderte Befriedigung,
§ |
Einstellungsmöglichkeit
im Eröffnungsverfahren (§ |
Einstellung auf Antrag des vorläufigen Verwalters
(§ |
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Anordnung der Zahlung laufender Zinsen an den Gläubiger
ab drei Monate nach der ersten Einstellung (§ |
Einstellungsmöglichkeit
im eröffneten Insolvenzverfahren (§ |
Einstellung auf Antrag des Verwalters, wenn: |
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