Autor: Kreide |
Gerät der Mandant in eine wirtschaftliche Krise, stellt dies auch die Steuerberater vor besondere Herausforderungen. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung der eigenen Honoraransprüche.
PraxistippIn der insolvenznahen Situation besteht ein hohes Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung gezahlter Honorare. Solange der Steuerberater ein unlauteres Handeln des Mandanten nicht erkennen muss, kann er sich durch die Vereinbarung von Bargeschäften (§ 142 InsO) absichern. Entscheidend ist dabei, dass zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang maximal vier Wochen liegen; dabei sind neben Barzahlung alle üblichen Zahlungswege zulässig. Um sicherzustellen, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt, bietet sich das Einfordern von Vorauszahlungen ("Vorkasse") an. Auch dann sind Leistungen innerhalb von vier Wochen zu verrechnen. Vorauszahlungen, für die innerhalb von vier Wochen keine abgerechnete Leistung erfolgt ist, müssen zurückgezahlt und neu eingefordert werden. Zudem sollte der eingeforderte Betrag grob dem erwarteten Beratungsaufwand entsprechen, damit es sich um eine gleichwertige Gegenleistung handelt. |
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