LG Berlin - 14.11.1974 (81 T 512/74) - DRsp Nr. 1996/18648
LG Berlin, vom 14.11.1974 - Aktenzeichen 81 T 512/74
DRsp Nr. 1996/18648
Eine Zwangsvollstreckung, die der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht nach Einstellung durch das Prozeßgericht (in Kenntnis oder Unkenntnis der Entscheidung) vornehmen, ist fehlerhaft, aber wirksam. Die Vollstreckungsmaßnahme ist auf Anfechtung aufzuheben.