FG Hessen - Grundurteil vom 17.03.1999
8 K 3872/94
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung; Konkurs; Insolvenz - Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen im Wege der Zwangsvollstreckung

FG Hessen, Grundurteil vom 17.03.1999 - Aktenzeichen 8 K 3872/94

DRsp Nr. 2001/1871

Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung; Konkurs; Insolvenz - Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen im Wege der Zwangsvollstreckung

1. Gewerblicher Grundstückshandel ist regelmäßig gegeben, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Wohneinheiten, die er zuvor erworben hat, in einem engen zeitlichen Zusammenhang von 5 Jahren veräußert.2. Persönliche und finanzielle Beweggründe (Motive) für die Veräußerungen haben auf die Zuordnung des Vorgangs zum gewerblichen Bereich grundsätzlich keinen Einfluß.3. Die Indizwirkung einer Veräußerung für die Annahme einer gewerblich einzustufenden Wiederveräußerungsabsicht kann jedoch dann entfallen, wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, daß die Veräußerung nicht aus freien Stücken, sondern gegen den ausdrücklichen Willen des Steuerpflichtigen unter Zwang erfolgte.4. Die Veräußerung durch Zwangsversteigerung oder zur Vermeidung einer solchen ist bei der Prüfung ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, dann zuberücksichtigen, wenn Umstände vorliegen, die verdeutlichen, daß bereits die Absicht zur Veräußerung bestand.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand: