FG Nürnberg - Gerichtsbescheid vom 28.03.2018
2 K 1105/15
Normen:
InsO § 55 Abs. 2 S. 1; InsO § 55 Abs. 4;
Fundstellen:
EFG 2018, 1229
NZI 2018, 652

Abgrenzung einer Masseverbindlichkeit von einer Insolvenzforderung; Steuerliche Einordnung einer bei der Vorbereitung einer Sanierung entstehenden Umsatzsteuer

FG Nürnberg, Gerichtsbescheid vom 28.03.2018 - Aktenzeichen 2 K 1105/15

DRsp Nr. 2018/8750

Abgrenzung einer Masseverbindlichkeit von einer Insolvenzforderung; Steuerliche Einordnung einer bei der Vorbereitung einer Sanierung entstehenden Umsatzsteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 2 S. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob Umsatzsteuer, die bei der Vorbereitung einer Sanierung entsteht, nachdem das Gericht angeordnet hat, dass der Schuldner Masseverbindlichkeiten begründet, Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist.