LSG Bayern - Beschluss vom 02.05.2018 (L 12 SF 71/17 E)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31.1.2017 wird zurückgewiesen. I. Streitig ist die Gerichtskostenfeststellung vom 7.4.2016 in Höhe von 146,00 € gegen die Prozessbevollmächtigten. Der [...]