I. Auf die Berufung des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das am 25.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock, Az.
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 86.614,49 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2007 zu zahlen.
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