Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 12.12.2016 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine Zwangsgeldfestsetzung.
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