1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 23.01.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verlangt von dem Beklagten als Schadenersatz den Bruttolohnbetrag für Januar und Februar 2016 in Höhe von insgesamt 3.900,00 EUR brutto.
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