§ 12 WärmeLV
Stand: 07.06.2013
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Abschnitt 3 Umstellung der Wärmeversorgung für Mietwohnraum

§ 12 WärmeLV Abweichende Vereinbarungen

§ 12 Abweichende Vereinbarungen

WärmeLV ( Wärmelieferverordnung )

Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam.