§ 28 e EnWG
Stand: 05.02.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften, BGBl. I Nr. 32
Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs
Abschnitt 3 a Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindu...

§ 28 e EnWG Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 28 e Grundsätze der Netzkostenermittlung

EnWG ( Energiewirtschaftsgesetz )

Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.