Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse Titel 16 Gesellschaft Untertitel 2 Rechtsfähige Gesellschaft Kapitel 2 Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft.