1. Allgemeines

Autor: Griebel

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Ist der Mieter durch Anmeldung am Versteigerungsverfahren beteiligt, kann er auf die Versteigerungsbedingungen einwirken (§ 59 ZVG). Für den Fall eines Zuschlags kann er ggf. weitergehende Bindungen eines Erstehers an den abgeschlossenen Mietvertrag erreichen und so die Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers verhindern oder verzögern. Hierzu ist ein förmliches "Verlangen", spätestens bei Beginn der Bietstunde in der Versteigerung erforderlich. Der Mieter muss ein ihm zustehendes Recht darlegen, dessen Beeinträchtigung im Fall der Nichtberücksichtigung droht. Das Verlangen ist unabhängig von den "gesetzlichen Versteigerungsbedingungen".

Mustertext

An das

Amtsgericht

- Vollstreckungsgericht -

...........................

Az. … K…/…

Im vorbezeichneten Verfahren ist Termin zur Zwangsversteigerung für … bestimmt.

Ich beantrage gem. § 59 ZVG, abweichende Versteigerungsbedingungen dahingehend festzusetzen, dass die Ausübung des Sonderkündigungsrechts eines Erstehers für … Jahre ausgeschlossen sein soll.

Zur Begründung führe ich aus ….

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters ist es nicht möglich, den gesetzlichen Mieterschutz und den etwaigen Aufschub des Sonderkündigungsrechts über eine Abänderung der Versteigerungsbedingungen gem. § 59 ZVG auszuschließen.