1. Prozessvoraussetzungen

Autor: Emmert

344

Neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen sind die in § 592 ZPO normierten besonderen Prozessvoraussetzungen zu beachten. Die Klage im Urkundenprozess ist nur statthaft, wenn es sich um eine Leistungsklage auf eine bestimmte Geldsumme oder eine Menge anderer vertretbarer Sachen handelt.1)

Darüber hinaus müssen sämtliche klagebegründenden Tatsachen durch Urkunden beweisbar sein.


1)

Anders/Gehle, § 592 Rdn. 1.