2. Aktuelle Gesetzgebung

Autoren: Griebel/Wiek

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2019 auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht in den Bundestag einzubringen.11)

Diesen hat die Bundesregierung am 05.02.2020 mit einer ablehnenden Stellungnahme dem Bundestag zugeleitet.12) Hauptsächlich wird damit argumentiert, dass kein Regelungsbedarf bestehe und befürchtet würde, dass zukünftig schriftliche Verträge rückläufig wären, was der Beweisfunktion nicht zuträglich wäre. Es bleibt abzuwarten, wann der Gesetzgeber das Thema wieder aufgreift, denn die Befürchtungen der Bundesregierung zeigen, dass dort offensichtlich von den Bedürfnissen der Praxis keinerlei Notiz genommen wird.