I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.10.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin hinsichtlich der Räumung und Herausgabe durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- € und im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn die Klägerin leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
A. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Räumung und Herausgabe von sowohl zu gewerblichen Zwecken als auch als Wohnraum genutzten Räumen in Anspruch.
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