AG Berlin-Mitte, vom 11.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 28 C 130/18
LG Berlin, vom 14.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 67 S 161/21
Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen Inkassodienstleister wegen eines Verstoßes gegen die Begrenzung der Miethöhe; Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr
BGH, Versäumnisurteil vom 18.05.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 343/21
DRsp Nr. 2022/9562
Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen Inkassodienstleister wegen eines Verstoßes gegen die Begrenzung der Miethöhe; Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr
Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
1. Die Mietenbegrenzungsverordnung für das Land Berlin vom 28. April 2015 begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.2. Die Aufforderung, die im Wohnungsmietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen, ist nicht als eine Maßnahme der Anspruchsabwehr anzusehen und überschreitet daher nicht die Inkassodienstleistungsbefugnis eines Dienstleisters nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1RDG, § 2 Abs. 2 S. 1 RDG a.F..
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.