I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger erwarb 1983 durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung ein Grundstück, auf dem sich ein 1954 für den Betrieb einer Mühle errichtetes Gebäude mit einem 1958 angebauten eingeschossigen Lager- und Werkstattgebäude befand. Die anteiligen Anschaffungskosten für das Gebäude einschließlich des Nebengebäudes betrugen 235.150 DM.
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