AG Bonn - Urteil vom 22.02.1991 (6 C 587/90) - DRsp Nr. 1995/2232
AG Bonn, Urteil vom 22.02.1991 - Aktenzeichen 6 C 587/90
DRsp Nr. 1995/2232
Dem Anspruch des Mieters auf Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution kann der Vermieter rund 9 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Zurückbehaltungsrecht für der Höhe nach nicht substantiiert dargelegte Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Verschlechterung der Mietsache entgegenhalten.