AG Miesbach - Urteil vom 12.11.1991 (3 C 883/91) - DRsp Nr. 1995/7856
AG Miesbach, Urteil vom 12.11.1991 - Aktenzeichen 3 C 883/91
DRsp Nr. 1995/7856
Der Umstand, daß der Käufer eines Grundstücks, der in einen bestehenden Mietvertrag eintritt, beim Wiederverkauf einen wirtschaftlichen Nachteil als Folge der Vermietung erleidet, wenn das Grundstück vor dem Verkauf nicht vom Mieter geräumt wird, begründet kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung i.S. des § 564b Abs. 2 Nr. 3BGB, wenn die Vermietung bereits beim Abschluß des Kaufvertrags bekannt war.