Allgemeine Fragen

Autor: Özdemir

Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für das Heizen mit Erneuerbaren Energien vor?

Die Optionen umfassen den Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz, den Einsatz einer elektrischen Wärmepumpe, einer Stromdirektheizung, einer Hybridheizung (Kombination aus einer Erneuerbare-Energien-Heizung und einem fossil betriebenen Spitzenlastkessel), einer Heizung, die auf Solarthermie basiert, oder einer Biomasseheizung (mit Holz oder Pellets).

Ferner kann ein Immobilieneigentümer auch individuelle Lösungen umsetzen und den erneuerbaren Anteil von mindestens 65 % rechnerisch nachweisen.

Wie erfolgt der Nachweis, dass man mit erneuerbaren Energien heizt?

Die Umsetzung der Vorschriften zum Heizen mit erneuerbaren Energien wird praxisorientiert gestaltet. Hierzu sind verschiedene Erfüllungsoptionen vorgesehen, die als Erfüllung gelten, ohne dass der 65-Prozent-Anteil im Einzelfall nachgewiesen werden muss (z. B. bei Wärmepumpen, sie-he oben). Wählt man eine dieser Standardmöglichkeiten aus, gilt die Vorgabe als erfüllt, sogenannte Vermutungsregelung. Alternativ können individuelle Lösungen realisiert werden, wenn eine nach dem Gesetz befugte Fachperson den erneuerbaren Anteil berechnet und eine Bescheinigung von mindestens 65 Prozent ausstellt.