I.
Die inzwischen geschiedenen Kläger reichten für die Kalenderjahre 1997 bis 2001 beim Beklagten, dem Finanzamt Landsberg/Lech, gemeinsame Einkommensteuererklärungen ein. Beide erklärten darin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihrer Dachgeschosswohnung im ansonsten eigengenutzten Einfamilienhaus in ....
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