WEG §§ 26 43 Abs. 1 Nr. 2 4 ; AGBG § 11 Nr. 12 lit. a ;
Fundstellen:
BGHZ 151, 164
DNotZ 2002, 945
FGPrax 2002, 205
MDR 2002, 1427
NJW 2002, 3240
NZM 2002, 788
WM 2003, 145
ZMR 2002, 766
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg,
LG Potsdam,
AG Potsdam,
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
BGH, Beschluß vom 20.06.2002 - Aktenzeichen V ZB 39/01
DRsp Nr. 2002/11554
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
»a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG befugt (Fortführung von Senat, BGHZ 106, 113).b) Von dem Beschluß der Eigentümerversammlung über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrages kann der Verwalter im Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2WEG i.V.m. § 256 Abs. 1ZPO überprüfen lassen.c) Eine vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene Bestellung eines ersten Verwalters, die die Vorgaben aus § 26 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 WEG beachtet, hält grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 242BGB und - bei unterstellter Anwendbarkeit der Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen - auch einer Überprüfung nach den §§ 9 ff. AGBG stand.d) Aus § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG folgt auch eine Begrenzung der Laufzeit des von der Verwalterbestellung zu unterscheidenden Verwaltervertrags auf höchstens fünf Jahre.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.