Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
I.
Mit Vertrag vom 07.05.2014 hat die Antragstellerin bei der Antragsgegnerin Räumlichkeiten und Verpflegungsleistungen für die Durchführung des Parteitages der Partei "X" am ... und ....2014 gebucht. Nachdem die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 20.06.2014 (Bd. I Bl. 38, 39 d. A.) von dem Vertrag zurückgetreten ist, hat die Klägerin am 25.06.2014 beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufzugeben, den Vertrag zu erfüllen.
Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf die Feststellungen in dem Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Fulda vom 25.06.2014 (Bd. I Bl. 96 f. d. A.) verwiesen.
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