Anforderung der ortsüblichen Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 Satz 1 BGB

Anforderung der ortsüblichen Nutzungsentschädigung
nach § 546a Abs. 1 zweite Alternative BGB

 

Ort, Datum

Vermieter

...

 

 

Mieter

...

 

Betreff

 

Anrede,

das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über ... endete zum .... Bis heute sind Sie Ihrer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung nicht nachgekommen, sondern enthalten mir die Mietsache i.S.v. § 546a Abs. 1 BGB vor.

Nach der genannten Vorschrift sind Sie verpflichtet, mindestens die bisher vereinbarte Miete, nach Wahl des Vermieters aber auch stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete als Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Diese ortsübliche Vergleichsmiete beziffert sich ausweislich des hier beigefügten Mietspiegels/Sachverständigengutachtens/der Mitteilung des Rings Deutscher Makler/des Haus- und Grundeigentümervereins Anmerkung anzeigen  

...wie folgt:

 

Grundmiete

...

zuzüglich der zwischen uns vereinbarten
Betriebskostenvorauszahlung i.H.v.


...

mithin monatlich insgesamt

... €  

Diesen Betrag wollen Sie bitte ab nächstem Monat .. auf mein Ihnen bekanntes Konto ... (IBAN/BIC) bei dem Geldinstitut (BLZ) ...