Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.07.2016, Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren festgesetzt auf 512.694,94 €.
I.
Die Parteien streiten über eine restliche Werklohnforderung der Klägerin gegenüber den Beklagten aus einem Bauvorhaben Vollsortiment und Discounter in ... S.
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