Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8.8.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (4 O 134/10) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.970,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
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