Auf die Berufung der Kläger wird das am 13.12.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, im (Haupt-) Treppenhaus des Hauses Kx Berlin, welches vom Hauseingang Kx durch den Korridor unmittelbar erreicht wird, einen Treppenläufer aus Sisal oder einem vergleichbaren Belag zu verlegen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
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