LAG Köln - Urteil vom 12.03.2014
11 Sa 558/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 06.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3986/12

Anhörung des Betriebsrats zu einer ÄnderungskündigungAnhörung des Betriebsrats zu einer BeendigungskündigungAuslegung der Anhörung des Betriebsrats

LAG Köln, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 558/13

DRsp Nr. 2014/11413

Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung Anhörung des Betriebsrats zu einer Beendigungskündigung Auslegung der Anhörung des Betriebsrats

Parallelentscheidung zu 11 Sa 557/13

1. Die Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung kann die Anhörung zu einer Beendigungskündigung ebensowenig ersetzen wie umgekehrt, denn bei der Beurteilung sind jeweils unterschiedliche rechtliche Kriterien und Interessen des betroffenen Arbeitnehmers sowie der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft maßgeblich. 2. Die Anhörung des Betriebsratsnach § 102 Abs. 1 BetrVG ist als rechtsgeschäftsähnliche Handlung der Auslegung nach den §§ 133, 157 BGB zugänglich.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.06.2013 - 6 Ca 3986/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.