I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Die Klägerin erwarb im Mai 1994 von ihrer Mutter (teil-)entgeltlich ein mit einem Haus bebautes Grundstück. Besitz, Nutzen und Lasten waren bereits zum 1. Dezember 1993 auf die Klägerin übergegangen. Schon im Jahr 1993 (Streitjahr) begann die Klägerin damit, das Haus zu renovieren. Ab April 1994 vermietete sie es.
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