Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 01.03.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Insolvenzgeld für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.05.2020 streitig.
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