Das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 6. Oktober 2011 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die teilweise Rückforderung von vorläufig gewährten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2009.
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