Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 23. März 2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren.
Die Beschwerde des Antragsgegners vom 28. März 2023 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 23. März 2023 ist zulässig (§§
Zu Recht hat das Sozialgericht Hamburg den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 413,50 Euro zu gewähren.
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