LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.04.2023
L 4 AS 587/22
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3-4; SGB II § 22 Abs. 10; SGB II § 22b Abs. 1 S. 4; SGB II § 22b Abs. 3; SGB II § 22c; BGB § 558d Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 08.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 27 AS 2268/15

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und HeizungAngemessenheit der Unterkunftskosten für einen Einpersonenhaushalt in der Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2023 - Aktenzeichen L 4 AS 587/22

DRsp Nr. 2023/7748

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen Einpersonenhaushalt in der Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts

1. Die ab 1. Mai 2014 geltende KdUH-Richtlinie der Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage des Methoden- und Ergebnisberichts aus März 2014 in der Fassung der Neuberechnung im Gewichtungsverfahren, Methodenbericht von Oktober 2022, beruht für einen Einpersonenhaushalt auf einem schlüssigen Konzept.2. Um die Repräsentativität der erhobenen Daten für ein KdUH-Konzept sicherzustellen, ist der (lokale) Mietwohnungsmarkt wirklichkeitsgetreu abzubilden. Die Datenerhebung muss in ihrer Zusammensetzung und in der Struktur der relevanten Merkmale der Grundgesamtheit möglichst ähnlich sein.