OLG Stuttgart - Urteil vom 03.03.2020
10 U 406/19
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 27.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 408/17

Anspruch des Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf Entrichtung der ursprünglich nicht in Ansatz gebrachten Umsatzsteuer

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - Aktenzeichen 10 U 406/19

DRsp Nr. 2021/17260

Anspruch des Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf Entrichtung der ursprünglich nicht in Ansatz gebrachten Umsatzsteuer

Einem Bauunternehmer, der in Übereinstimmung mit einem Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (BFH - V R 37/10 - 22.08.2013) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag in Übereinstimmung mit dem Bauträger von dessen Steuerschuldnerschaft gem. § 13b Abs. 5 S. 2 Hs. 1 UStG 2011 ausgegangen ist, steht aufgrund ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger die Erstattung der Steuer verlangt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, die Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 27.06.2019, Az. Bm 6 O 408/17, teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 153.705,54 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

4. 5.