LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.06.2017
6 Sa 400/16
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 18.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1624/15

Anspruch des Chefarztes einer orthopädischen Klinik auf Auskunft über die pivaten Liquidationseinnahmen einer anderen orthopädischen Klinik desselben Trägers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 400/16

DRsp Nr. 2018/1514

Anspruch des Chefarztes einer orthopädischen Klinik auf Auskunft über die pivaten Liquidationseinnahmen einer anderen orthopädischen Klinik desselben Trägers

Dem Chefarzt einer orthopädischen Klinik, dem arbeitsvertraglich das Recht der Privatliquidation eingeräumt wurde, steht gegen seinen Arbeitgeber kein Anspruch auf Auskunft über die Liquidationserlöse mit den Privatpatienten einer anderen orthopädischen Klinik desselben Trägers zu.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Mai 2016 - 5 Ca 1624/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage über Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Auskunft und Schadensersatz im Zusammenhang mit privaten Liquidationseinnahmen.

a) b) c) d) 1. 2. 3. 4.