Die Berufungen der Beklagten zu 1 bis 3 gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf - der Einzelrichter - vom 17. Juli 2020 werden zurückgewiesen.
Die Beklagten zu 1 bis 3 tragen die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|