Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.4.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-23 O 274/12 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.963,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.10.2012 zu zahlen.
Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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