Die Berufung des Klägers gegen das am 26.09.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Jagdpachtvertrags.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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