OLG Hamm - Urteil vom 26.07.2023
30 U 278/22
Normen:
BGB § 249; BGB § 543; BGB § 581;
Fundstellen:
MDR 2023, 1374
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 13.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 95/21
LG Arnsberg, vom 26.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 95/21

Ansprüche des Jagdpächters bei unberechtigter Kündigung des Pachtvertrags durch den VerpächterArt und Umfang des SchadensersatzesMöglichkeit der Nachholung des versäumten Zeitraums als Naturalrestitution

OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2023 - Aktenzeichen 30 U 278/22

DRsp Nr. 2023/10884

Ansprüche des Jagdpächters bei unberechtigter Kündigung des Pachtvertrags durch den Verpächter Art und Umfang des Schadensersatzes Möglichkeit der Nachholung des versäumten Zeitraums als Naturalrestitution

Bei einer Jagdpacht handelt es sich um ein Fixgeschäft. Im Fall einer unberechtigten Kündigung seitens des Verpächters kann daher im Wege der Naturalrestitution nicht das Nachholen des dem Pächter entgangenen Zeitraums als Schadensersatz begehrt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.09.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg - 1 O 95/21 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249; BGB § 543; BGB § 581;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Jagdpachtvertrags.

1. 2. 3. 1. 2. 3.